Stuttgart – Mit der Änderung der Landesbauordnung soll der Mobilfunkausbau in Baden-Württemberg zukünftig einfacher und schneller werden. Vorgesehen sind sowohl Erleichterungen im baurechtlichen Verfahren als auch bei den Anforderungen hinsichtlich einzuhaltender Abstandsflächen.
„Eine flächendeckend leistungsstarke digitale Infrastruktur ist für unser Land von zentraler Bedeutung! Damit Baden-Württemberg als Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt und gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land geschaffen werden, brauchen wir die flächendeckende Verfügbarkeit mobiler Breitbanddienste auf der Basis neuster Standards“, betont der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Manuel Hagel MdL.
Zukünftig können innerorts 15 Meter hohe Mobilfunkantennen und außerorts 20 Meter hohe Antennen ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Außerdem werden die vorgeschriebenen Abstände durch eine Änderung des maßgeblichen Berechnungsfaktors verringert.
„Mit der Änderung der Landesbauordnung kann ein weiterer Meilenstein in Richtung eines modernen, schlanken und digitalen Staates gelingen: Wir stärken die digitale Infrastruktur und bauen gleichzeitig Bürokratie ab, indem die Erweiterung der Verfahrensfreiheit die Behörden vor Ort stark entlastet! Für viele Bereiche muss das der Maßstab für die Zukunft sein – weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung“, macht Hagel deutlich.
„Die Stärkung des Wirtschaftsstandorts, gleiche Lebensverhältnisse in Stadt und Land und weniger Bürokratie – das ist der Dreiklang unserer Änderungen im Baurecht für die Erleichterung des Mobilfunkausbaus. So können etwa durch die Verfahrensfreistellung von ortsveränderlichen Antennenanlagen bis zu einer Aufstelldauer von 24 Monaten mobile Antennen zur Behebung von Lücken in der Netzabdeckung unbürokratisch und schnell aufgestellt werden. Dadurch unterstützen wir eine stabile Mobilfunkversorgung“, ergänzt Christine Neumann-Martin MdL, Vorsitzende des Arbeitskreises Landesentwicklung und Wohnen.
Die geplanten Änderungen der Landesbauordnung im Überblick:
- Erweiterung der Verfahrensfreiheit von Antennenanlagen im Innenbereich auf Anlagen bis 15 m Höhe und im Außenbereich auf Anlagen bis 20 m Höhe.
- Verringerung der Abstandsflächen bei Antennenanlagen im Außenbereich durch eine Änderung des maßgeblichen Berechnungsfaktors von derzeit 0,4 auf 0,2 der Gebäudehöhe.
- Verfahrensfreistellung von ortsveränderlichen Antennenanlagen bis zu einer Aufstelldauer von 24 Monaten.