Raimund Haser MdL

Raimund Haser: „Handlungsbedarf bei EEG-Ausschreibungsbedingungen für Biomasseanlagen“

Stuttgart – Die CDU-Landtagsfraktion will bei der Transformation der Energiewirtschaft alle Player mitnehmen. Dazu gehören auch die Betreiber von Biomasseanlagen. Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion sieht durch eine Anpassung des EEG große Chancen für eine Stärkung kleinerer Betreiber von Biogasanlagen.

Die Belange der baden-württembergischen Landwirtinnen und Landwirte liegen der CDU-Landtagsfraktion am Herzen. Sie bringen nicht nur jeden Tag frisches Gemüse auf die Teller der Menschen in Baden-Württemberg, sondern sind auch Strom- und Wärmeproduzenten. Doch Verbände und betroffene Landwirtinnen und Landwirte äußern in vielen Fachgesprächen vermehrt die Sorge, dass Biomasseanlagen aufgrund der Ausschreibungsbedingungen zukünftig kaum noch rentabel betrieben werden können. Das wäre nicht nur für die betroffenen Landwirte, sondern auch für die Nahwärmeversorgung und erst recht für die Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit der erneuerbaren Energien im Land ein herber Rückschlag. Deshalb haben sich einige Abgeordnete der CDU-Landtagsfraktion an die Landesregierung gewandt und Ihre Haltung zu einem gesetzlichen Änderungsbedarf zur Steigerung der energetischen Verwertung von Biomasse erfragt.

Zu den Antworten der Landesregierung sagt der umweltpolitische Sprecher Raimund Haser MdL: „Die Bioenergie ist neben der Wasserkraft die derzeit einzige zur Verfügung stehende Form der erneuerbaren Energie, die eine gesicherte und regelbare Versorgung für Strom und Wärme bereitstellen kann. Das heißt: Wenn kein Wind weht und die Sonne nicht scheint, liefern Biomasseanlagen zuverlässig Energie. Die letzte nach dem EEG erfolgte Ausschreibung für Biomasse war aber stark überzeichnet. Viele Bewerber sind leer ausgegangen. Das kann im schlimmsten Fall zur Folge haben, dass Biomasseanlagen und zugehörige Wärmenetze abgeschaltet werden müssen, weil sie unrentabel werden. Das trifft vor allem kleinere Biomasseanlagen, weil ihre Produktionskosten pro kWh höher sind. Solche Anlagen gibt es bei uns im Land aufgrund unserer kleinteiligen und dezentralen Struktur sehr häufig.
Um die Kapazitäten insgesamt zu steigern, kommt es bei uns im Land besonders auf den Erhalt der bestehenden kleinen Anlagen an. Dies gilt umso mehr, wenn über die Anlagen Wärmenetze gespeist werden – sonst droht das Szenario, dass sich kommunale Wärmenetze von heute auf morgen einen neuen Betreiber suchen müssen, weil der Biogasanlagenbetreiber aufgibt.“

Haser schlägt daher Änderungen des EEG vor: „Kleinere Biogasanlagen sollten bei einer Teilnahme an der Ausschreibung bessere Chancen auf einen Zuschlag haben. Zudem sollten solche Biomasseanlagen bevorzugt gefördert werden, die Wärmenetze speisen. Damit kann der Ansatz der Sektorenkoppelung weiterverfolgt werden.“

Haser erklärt weiter: „Es ist sehr erfreulich, dass die Landesregierung sich laut Ihrer Stellungnahme zum Ziel setzt, die bestehenden Kapazitäten bei Biomasseanlagen zu erhalten und sogar weitere zu schaffen. Dass sie sich im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Nationalen Biomassestrategie dafür einsetzt, die Interessen des Anlagenparks in Baden-Württemberg in den Ausschreibungsbedingungen bestmöglich abzubilden, freut uns zu hören.“

Bereits im Positionspapier „Biogas in Baden-Württemberg – Der schlafende Riese“ aus dem letzten Jahr wies die Fraktion auf das große Potenzial von Biomasseanlagen für den erfolgreichen Umbau unseres Energiesystems hin. Um dieses Potenzial zu heben, wird sich die Fraktion weiterhin dafür einsetzen, bestehende gesetzliche Hemmnisse für einen wirtschaftlichen Betrieb von Biomasseanlagen abzubauen.

Dazu muss das gesetzliche Ausschreibungsvolumen für Biomasseanlagen angehoben und um das nicht in Anspruch genommene Volumen der Biomethan-Ausschreibung erhöht werden. Die Gebothöchstwerte müssen erhöht und mindestens an die Inflation der vergangenen Jahre angepasst werden, bestehenden Güllekleinanlagen muss eine Förderung nach dem EEG ermöglicht werden, und für Anlagen, die Wärmenetze speisen, muss wieder ein KWK-Bonus eingeführt werden. 

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