Symbolfoto Krankenhaus

Minister Lauterbach ist ein unkalkulierbares Risiko für die medizinische Versorgung im Land

Der Vermittlungsausschuss hat das Krankenhaustransparenzgesetz gegen die Stimmen Baden-Württembergs und einiger anderer unionsgeführter Länder durchgewunken.

Dazu erklärt Stefan Teufel MdL, Stv. Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Arbeitskreise Soziales, Gesundheit und Integration: „Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz versucht der Bundesgesundheitsminister, durch die Hintertür die so genannten Versorgungslevel für Krankenhäuser einzuführen, welche die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder allerdings ablehnen. Dass dieses Vorgehen den grundgesetzlichen Aufgabenzuweisungen widerspricht ist offensichtlich und auch gutachterlich bestätigt. Das hält unseren scheinbar alles besserwissenden Bundesgesundheitsminister allerdings nicht davon ab, das Gesetz durchzudrücken. Dass dabei die SPD-Länder augenscheinlich der Ankündigung eines so genannten Transformationsfonds, mit dem ab 2025 über zehn Jahre insgesamt 50 Mrd. Euro je zur Hälfte von Bund und Ländern bereitgestellt werden sollen, erlegen sind, ist für mich nicht nachvollziehbar. Beim Transformationsfonds geht es um Investitionen in die Infrastruktur während es in den Krankenhäusern ganz aktuell vor allem an Personal und an Mittel für den laufenden Betrieb mangelt. Die Finanzsituation der Krankenhäuser wird mit dem Transparenzgesetz nicht nachhaltig verbessert, es werden lediglich Liquiditätseffekte vorgezogen.“

Der Gesundheitspolitische der CDU-Landtagsfraktion Dr. Michael Preusch MdL ergänzt: „Seit Monaten beklagen die baden-württembergischen Krankenhäuser vollkommen zu Recht eine Unterfinanzierung wegen Personal- und Sachkosten, die durch die Krankenkassen nicht in ausreichender Höhe refinanziert werden. Verschiedenste Akteure des Gesundheitswesens, die sich allesamt um den Erhalt unserer stationären Versorgungsstruktur sorgen, fordern den Bundesgesundheitsministers mittlerweile fast täglich auf, die prekäre Finanzsituation der Krankenhäuser durch ein Vorschaltgesetz abzumildern und dann schnell die Bund-Länder-Gespräche zur Krankenhausreform wiederaufzunehmen. Was macht der Bundesgesundheitsminister stattdessen? Mit seinem Transparenzregister schafft er Doppelstrukturen, erhöht Bürokratie sowie Kosten und gefährdet letztlich den Fortbestand unserer Kliniken. Bundesweit haben im Jahr 2023 33 Klinikstandorte Insolvenz angemeldet. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft rechnet im Jahr 2024 mit bis zu 80 weiteren Häusern. Dieser Bundesgesundheitsminister ist ein Risiko für die Versorgung der Menschen im Land, die mit ihren überdurchschnittlichen Löhnen und Gehältern auch einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Finanzierung von Kassenleistungen in anderen Ländern beitragen. Wer so agiert, darf sich nicht wundern, wenn die Menschen das Zutrauen in dessen Problemlösungskompetenz verlieren.“

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