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Mit der Länderöffnungsklausel zu mehr Eigenheim in Baden-Württemberg

Bei der heutigen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg macht der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Albrecht Schütte MdL deutlich: Die Grunderwerbsteuer muss runter.

„Wir werden auf alle Fälle – wenn nicht bald gehandelt wird – ganz massiv Kapazität am Bau verlieren und wenn dann die Baukonjunktur irgendwann wieder anzieht wird es diese Kapazität schlicht nicht mehr geben“, warnte Schütte zum Eingang seiner Rede. Jedoch könne man die Situation in der Baubranche verbessern. Hierbei gebe es mehrere Hebel: „Zu Recht setzt sich unsere Bauministerin Razavi mit viel Nachdruck für zusätzliche Fördermittel gerade auch im sozialen Wohnungsbau ein. Um die Bauwirtschaft zu stützen, wird es auch richtig sein, bei notwendiger Unterhaltung und Erneuerung staatlicher Infrastruktur zuzulegen.“

Die CDU im Land verstehe, dass es vor allem auch auf privates Kapitel in der Baubranche ankomme. Dies unterstütze man ausdrücklich: „Um eben die Bauwirtschaft zu unterstützen, mehr Wohnungen zu schaffen und den Traum vom Eigenheim ein wenig zu erleichtern, setzten wir uns für eine Rückführung der Grunderwerbsteuer zumindest vorübergehend von 5 auf 3,5% ein.“

Albrecht Schütte machte deutlich, dass die Länder nur über den Satz der Grunderwerbsteuer, nicht aber über ihre Ausgestaltung entscheiden könnten. Deshalb begrüße die CDU-Landtagsfraktion den Passus im Koalitionsvertrag der Ampel, eine Länderöffnungsklausel einzuführen und damit den Ländern zum Beispiel Freibeträge für den Erwerb zur Eigennutzung oder ähnliches zu ermöglichen. „Nur kaum ist mal ein Passus des Koalitionsvertrages der Ampel sinnvoll, so wird es mit der Umsetzung nichts. Es gilt: Die Roten sagen: ‚Bleibe stehen‘, die Grünen sagen: ‚Du musst gehen‘. Dazwischen macht Lindner den Hampel und das nennt man dann ne Ampel“, ärgerte sich der finanzpolitische Sprecher.

Für die CDU-Landtagsfraktion sei klar, dass mit einer richtig gemachten Öffnungsklausel die Länder die Möglichkeit hätten, zum Beispiel Freibeträge für den Erwerb von selbstgenutzten Wohnraum einzuführen. Dies könne auch mit wenig Bürokratie umgesetzt werden.

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