Stefan Teufel MdL zur Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes

Zur heutigen Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt Stefan Teufel MdL, stv. Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg:

„Das Gesetz muss vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen werden. Ohne grundlegende Änderungen darf die Landesregierung dem Gesetz nicht zustimmen.

Unsere Kliniken werden schon heute von der vom Bund verantworteten Vergütungssystematik benachteiligt. Allein in den Jahren 2023 und 2024 resultieren daraus Defizite von rund 1,5 Mrd. Euro, die zu einem großen Teil von den Stadt- und Landkreisen als zuständigen Trägern ausgeglichen werden müssen. Angesichts dessen ist vollkommen unstreitig, dass wir eine Vergütungsreform brauchen. Das was jetzt auf dem Tisch liegt hilft den Kliniken in Baden-Württemberg aber nicht.

Die Forderung Baden-Württembergs, die hier bereits erreichten Strukturanpassungen (niedrigste Bettenzahl, geringste Hospitalisierungsrate, hoher Ambulantisierungsgrad, niedrige KH-Ausgaben der Krankenkassen) in der zukünftigen Vergütungssystematik zu berücksichtigen, wird von der Ampel nicht aufgegriffen. Zudem hält der Bund entgegen der Empfehlung vieler Experten an einer fallzahlabhängigen Vorhaltevergütung fest, was für Baden-Württemberg als großes Flächenland mit niedriger Hospitalisierungsrate fatal ist. 13,1 Prozent der deutschen Bevölkerung kommen aus Baden-Württemberg, nach Prognosen des Sozialministeriums würden aber nur 11 Prozent des für die Vorhaltvergütung zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets hierher fließen. So wird der Vorhaltgedanke, Versorgungssicherheit unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme zu gewährleisten, ad absurdum geführt. Schließlich liegt bis heute keine belastbare Auswirkungsanalyse vor. Wir können deshalb nicht absehen, welcher konkrete Änderungsbedarf für unsere Krankenhäuser aus der Reform resultiert, wo zukünftig noch welche Leistungen angeboten werden können, wo sich möglicherweise Aufgabenzuweisungen ändern müssen und wo möglicherweise auch investive Maßnahmen nötig werden, um zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Minister Lauterbach verabschiedet sich damit von Zusagen, die er den Ländern bereits im Sommer 2023 ausdrücklich gemacht hat.

Darüber können auch die Fortschritte, die zum Beispiel im Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung, bei der vollständigen Tarifkostenrefinanzierung für alle Beschäftigtengruppen ab dem Jahr 2024, mit der Einführung des Transformationsfonds oder bei der Vergütung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben der Hochschulkliniken erzielt werden, nicht hinweg helfen.

Baden-Württemberg muss sich entschieden dagegen wehren, dass der Bund den zweiten Schritt vor dem ersten tut. Zunächst müssen unsere Krankenhäuser durch die ins Jahr 2022 zurückwirkende Erhöhung des Landesbasisfallwerts um vier Prozent wirtschaftlich stabilisiert werden. Dann brauchen wir eine Auswirkungsanalyse. Und dann kann über das jetzt vom Bundestag beschlossene Gesetz befunden werden. Nachdem der Bundesgesundheitsminister im vergangenen Jahr die konstruktive Zusammenarbeit mit den Ländern aufgekündigt hat, trägt er auch die Verantwortung dafür, dass der unterbliebene Dialog nun im Vermittlungsausschuss nachgeholt werden muss.“

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