Zur heutigen Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung hinsichtlich der Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Stefan Teufel MdL:
„Es ist gut, dass die KV nun endlich ihre Planungen konkretisiert hat. Damit wissen alle Beteiligten, woran sie sind, und das Sozialministerium verfügt über eine belastbare Grundlage zur Rechtsprüfung, ob die Planungen mit dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag für den ärztlichen Bereitschaftsdienst vereinbar sind. Diese Prüfung muss nun seriös vorgenommen werden; das Ergebnis ist transparent offenzulegen und zu begründen. Wir werden das weitere Verfahren von Seiten der CDU-Landtagsfraktion weiterhin aufmerksam und konstruktiv-kritisch begleiten.
Wir anerkennen die mit dem Ärztemangel verbundenen Herausforderungen für die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden und leistungsfähigen medizinischen Versorgung. Das entbindet die KV aber nicht von ihrem Sicherstellungsauftrag auch für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Über allem steht zudem der verfassungsrechtliche Auftrag zur Gewährleistung wertgleicher Lebensverhältnisse im ganzen Land. Deshalb hat auch die KV eine besondere Verantwortung dafür, dass der ländliche Raum nicht abgehängt wird. Auch daran müssen sich die Pläne zur Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes messen lassen.
Besondere Bedeutung kommt deshalb der Ertüchtigung der verbleibenden Bereitschaftsdienstpraxen zu. Hier darf es durch die erhöhte Inanspruchnahme nicht zu Chaos kommen. Wenn aus der Neuordnung des Bereitschaftsdienstes zusätzlich zu den verlängerten Fahrzeiten der Patientinnen und Patienten auch noch überfüllte Wartezimmer und übermäßige Wartezeiten resultieren, ist das nicht hinnehmbar. Deshalb müssen vor allem auch die telefonischen und digitalen Angebote funktionieren und der Fahrdienst muss so dimensioniert sein, dass die Versorgung immobiler Patientinnen und Patienten nicht in Frage steht. Wir nehmen insoweit die KV beim Wort, die gegenüber dem Sozialausschuss des Landtags ausdrücklich zugesagt hat, dass Praxen erst dann geschlossen werden, wenn die notwendigen Ausweichstrukturen in bedarfsgerechtem Umfang vollständig zur Verfügung stehen.
Dringend nötig ist darüber hinaus eine klare Definition des Sicherstellungsauftrags für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Ohne eine solche besteht die Gefahr, dass die Rechtsaufsicht des Landes ein stumpfes Schwert bleibt, weil der Sicherstellungsauftrag im ärztlichen Bereitschaftsdienst bislang nicht hinreichend konkret beschrieben wird. Wir fordern deshalb, dass die künftige Bundesregierung den bislang nur dem Grunde nach formulierten Sicherstellungsauftrag mit Leben füllt, indem sie auf evidenzbasierter Grundlage definiert, welche Mindestvoraussetzungen hinsichtlich Erreichbarkeit und Kapazität gelten müssen, damit die Versorgung als gesichert angesehen werden kann. Ziel sollte dabei sein, dass im ganzen Land eine Bereitschaftspraxis innerhalb von höchstens 30 Minuten erreichbar ist. Dazu gehört dann auch, tragfähige Instrumente zur Patientensteuerung zu etablieren. Insbesondere verfügen bislang weder der Ärztliche Bereitschaftsdienst noch der Rettungsdienst oder die Notaufnahmen der Krankenhäuser über hinreichend verbindliche Möglichkeiten, Patienten auf die richtige Versorgungsebene zu verweisen.
Von der KV erwarten wir im Übrigen, dass sie auch ihrer Verantwortung für die Gesamtversorgungskette gerecht wird. Sie muss deshalb gemeinsam mit den Akteuren der Notfallversorgung (namentlich dem Rettungsdienst und den Notfallambulanzen der Krankenhäuser) auf der Grundlage von gemeinsam zu identifizierenden Kennzahlen die Entwicklung in den Regionen, in denen eine Bereitschaftsdienstpraxis wegfällt, im Blick behalten. Wenn aus dem Wegfall der Bereitschaftsdienstpraxen eine Überforderung der anderen Versorgungsbereiche resultiert, muss gegengesteuert werden.
Als CDU-Landtagsfraktion stehen wir hinsichtlich der Bekämpfung des Ärztemangels seit Jahren an der Seite der KV. Mit dem unter CDU-Führung erarbeiteten Landärzteprogramm wurden bis Ende 2023 mehr als 280 Ärztinnen und Ärzte mit 5,5 Millionen Euro finanziell dabei unterstützt, sich einer unterversorgten Region niederzulassen. Wir haben die Verbundweiterbildung plus etabliert, mit der Ärzte in der Weiterbildung für die allgemeinärztliche Tätigkeit – insbesondere auch in ländlichen und strukturschwachen Regionen – befähigt und begeistert werden sollen. Wir haben die Zahl der Medizinstudienplätze an unseren Hochschulen um 10 Prozent auf 1.650 erhöht und im Zuge dessen die Landarztquote eingeführt. Wir haben den Schwerpunkt „Ländliche Hausarztmedizin“ im Medizinstudium gestärkt. Für uns ist angesichts dessen klar, dass eine Lösung nur in einem konstruktiven Miteinander der regionalen Akteure und der Landesebene gefunden werden kann.“