Zum heutigen so genannten Notfallgipfel der SPD-Fraktion erklären der Stv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Teufel MdL und der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Michael Preusch MdL:
Stefan Teufel MdL: „Die Vehemenz, mit der die SPD suggeriert, der Landtag oder die Landesregierung könnten unmittelbaren Einfluss darauf nehmen, wo die Kassenärztliche Vereinigung (KV BW) ihre Bereitschaftsdienstpraxen betreibt, ist in höchstem Maße irritierend und unanständig. Denn die SPD weiß genau, dass es keinerlei rechtsverbindliche Vorgaben gibt, an welchen Orten und/oder entlang welcher Erreichbarkeitskriterien die Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes zu erfolgen hat. Und den Abgeordneten der Regierungsfraktionen, die die daraus resultierenden Grenzen unseres selbstverwalteten Gesundheitssystems beachten, vorzuwerfen, sie würden die Schließungspläne der KV BW unterstützen, ist eine bewusste Fehlinterpretation.
Natürlich ist diese Situation, die eine durchaus schmerzhafte Schwachstelle unseres Gesundheitssystems offenlegt, unbefriedigend. Darauf aber mit Kritik am politischen Gegner zu reagieren, statt konkrete Verbesserungsvorschläge zu machen, ist die Art von Populismus, die ausgerechnet die SPD sonst so gerne anderen vorwirft. Wir als CDU-Fraktion verhehlen nicht, dass wir uns von der KV BW nicht nur eine bessere Kommunikation gewünscht hätten, sondern auch erwarten, dass sie die Neuordnung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes so ausgestaltet, dass sie nicht nur einseitig den Interessen der Ärzteschaft dient, sondern auch den Versorgungsbedarfen der Bevölkerung Rechnung trägt und eine (weitere) Überlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern und der Rettungsdienste ausschließt. Um das aufsichtsrechtlich durchsetzen zu können, wären klare inhaltliche Vorgaben erforderlich, die den Sicherstellungsauftrag der KV BW rechtssicher konkretisieren, sowie verbindliche Regelungen zur Patientensteuerung schaffen. Beides hat der amtierende Bundesgesundheitsminister von der SPD nicht geliefert, obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist. Jetzt die Landesregierung und die Regierungsfraktionen dafür verantwortlich machen zu wollen, ist ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver der SPD.
Wie bei der Landarztquote, die auf Initiative der CDU-Fraktion eingeführt wurde und mittlerweile als Erfolgsmodell gelten darf, übt sich die SPD lieber in Fundamentalopposition, statt sich konstruktiv an Lösungen zu beteiligen.
Dass eine nach der jüngsten Bundestagswahl traumatisierte SPD zu solchen Taschenspielertricks greift, könnte man ja vielleicht noch tolerieren. Unerträglich ist aber, dass sie die Menschen im Land auch darüber hinaus falsch informiert. So wird wiederholt behauptet, der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister habe sich der dortigen KV „entgegengestellt“ und ihr „Grenzen aufgezeigt“. Tatsächlich ist Folgendes passiert: Die KV in Rheinland-Pfalz hatte angekündigt, sieben Bereitschaftsdienstpraxen zu schließen, und sie hat nach einem Beratungsgespräch mit dem Gesundheitsminister bereits zum 01.01.2024 sieben Bereitschaftsdienstpraxen geschlossen. Bei den verbleibenden 36 Praxen wurden zudem die Öffnungszeiten so verkürzt, dass sie keine Nachtdienste mehr anbieten. Nachts müssen die Menschen in Rheinland-Pfalz nun stets in die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Wo da der Vorteil gegenüber Baden-Württemberg liegt, bleibt das exklusive Geheimnis der SPD.“
Dr. Michael Preusch MdL: „Bereits im Oktober 2023 haben wir den Vorstand der KV BW zu uns in die Fraktion eingeladen und das neue Konzept für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst sowohl inhaltlich als auch mit Blick auf die Kommunikation deutlich kritisiert. Denn natürlich ist uns vollkommen bewusst, dass die Planungen der KV BW einen deutlichen Einschnitt darstellen. Und wir nehmen die damit verbundenen Sorgen und Ängste der Menschen ernst. Deshalb versuchen wir auch nicht, den Menschen diese Entwicklung als Verbesserung zu verkaufen. Das wäre letztlich genauso realitätsvergessen wie das Vorgehen der SPD. Da wir aber auf das konkrete Standortkonzept der KV keinen Einfluss nehmen können, müssen wir uns auf das beschränken, was möglich ist. Dazu gehört zuallererst die Forderung, dass das sogenannte Erreichbarkeitsversprechen der KV, nach dem 95 % der Bevölkerung eine Bereitschaftspraxis in 30 Minuten erreichen und 100 % in 45 Minuten, dauerhaft eingehalten wird. Zudem müssen die Behandlungskapazitäten an den verbleibenden Standorten so aufgestockt werden, dass sie die Patientinnen und Patienten aus den geschlossenen Praxen mitversorgen können, ohne dass es zu Chaos kommt. Der aufsuchende Fahrdienst ist zu stärken, um flächendeckend die Versorgung nicht-mobiler Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Und die Rufnummer 116 117 muss jederzeit erreichbar sein. Schließlich gilt es, die Digitalisierung auszubauen.
Die 50 häufigsten Diagnosen im Bereitschaftsdienst werden angeführt von Atemwegsinfekten, Schmerzen des Bewegungsapparates und Magen-Darm-Problemen. Nach Überzeugung von Experten würde sich ein Großteil dieser Fälle auch telemedizinisch erledigen lassen, ohne dass man überhaupt die eigene Wohnung verlassen muss.
Über die oben genannten kurzfristigen Maßnahmen hinaus brauchen wir auch perspektivische Lösungen. So erwarten wir von der neuen Bundesregierung, dass sie sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine Notfallreform verständigt, die klare Regelungen zum Zusammenspiel des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes und der Notaufnahmen an Krankenhäusern schafft und die den jeweiligen Bereitstellungs- und Versorgungsauftrag mit leicht anwendbaren und nachvollziehbaren Anforderungen versieht. Ziel sollte dabei sein, dass im ganzen Land eine bedarfsgerecht ausgestattete Bereitschaftsdienstpraxis innerhalb von maximal 30 Minuten erreichbar ist. Außerdem braucht es endlich wirksame und rechtssicher anwendbare Instrumente zur Patientensteuerung. Hierzu können Integrierte Notfallzentren beitragen, welche als sektorenübergreifende Einheiten die Abstimmung der an der Notfallversorgung Beteiligten wesentlich verbessern und eine strukturierte Lenkung der Patientinnen und Patienten einschließlich telemedizinischer Beratungs- und Behandlungsangebote ermöglichen.“