Zur SWR-Berichterstattung „SPD kämpft weiter gegen Schließung von Notfallpraxen“ erklärt die CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg:
Nachdem trotz des erkennbaren Bedarfs in den letzten dreieinhalb Jahren gesetzliche Vorgaben zur Erreichbarkeit der nächstgelegenen Bereitschaftspraxis innerhalb von 30 Minuten leider nicht geschaffen wurden, war und ist dies für die CDU-Landtagsfraktion ein zentrales Anliegen in den laufenden Koalitionsgesprächen. „In den Verhandlungen konnte ich dieses Thema gut platzieren und ich gehe davon aus, dass dafür eine gute Lösung gefunden wird“, so Dr. Albrecht Schütte MdL, der für die CDU-Landtagsfraktion mit am Verhandlungstisch saß. Wegen der vereinbarten Vertraulichkeit der Ergebnisse lässt er aber Details zum jetzigen Zeitpunkt offen.
In einem aktuell in der Öffentlichkeit kursierenden Abschlussdokument der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege heißt es: „In den ersten 100 Tagen schaffen wir eine gesetzliche Regelung, die die Sozialversicherungsfreiheit von Ärzten im Bereitschaftsdienst der KV ermöglicht und bringen Gesetze zur Notfall- und Rettungsdienstreform auf Grundlage der bisherigen Entwürfe auf den Weg.“ „Damit würden die negativen Wirkungen des so genannten Poolärzte-Urteils des Bundessozialgerichts vom Oktober 2023 endlich korrigiert“, so der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Stefan Teufel MdL. „Gleichzeitig werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, im Rahmen der zu erwartenden Notfall- und Rettungsdienstreform die Mindesterreichbarkeit der Bereitschaftspraxen klar zu definieren.“
Mit Befremden nimmt die CDU-Landtagsfraktion das Vorgehen der SPD zur Kenntnis. Während sie im Land weiterhin die Erzählung pflegt, jede Bereitschaftspraxis müsste erhalten bleiben, schreibt ihr Fraktionsvorsitzender nach Abschluss der Koalitionsberatungen der zuständigen Facharbeitsgruppe pressewirksam nach Berlin und plädiert für eine Lösung, nach der bestenfalls einige der zur Schließung anstehenden Praxen offen bleiben würden. Dabei tritt er für eine Regelung ein, für die sich die CDU-Landtagsfraktion bereits seit Oktober 2024 ausspricht und die am 12.03.2025 Gegenstand unseres Antrags im Landtagsplenum war, den die SPD noch als unzureichend abgelehnt hat. Besser kann man populistische Symbolpolitik nicht entlarven.