Zum Vorstoß der Regierungsfraktionen in Berlin zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (§ 23 AEG), der die Entwidmung ehemaliger Bahnflächen künftig wieder erleichtern soll, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Dörflinger MdL:
„Endlich kommt wieder Bewegung in die Sache: Die geplante Gesetzesänderung ermöglicht es Kommunen, stillgelegte Bahnflächen einfacher für den Wohnungsbau und andere sinnvolle Nutzungen zu erschließen. Das ist eine gute Nachricht für viele Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.“
Im vergangenen Jahr hat das Veto des damaligen Bundesministers Cem Özdemir die Entwidmung der Bahnflächen für Wohnbau de facto unmöglich gemacht.
Dörflinger kritisiert: „Der Bahnzweck wurde als überragendes öffentliches Interesse zementiert – selbst dann, wenn gar kein Verkehrsbedarf mehr bestand. Das hat sinnvolle Projekte für Wohnraum und Infrastruktur ausgebremst. Die jetzige Kehrtwende zeigt: Dieser Kurs war falsch.“
Gerade in einem Flächenland wie Baden-Württemberg, so Dörflinger weiter, sei es entscheidend, ungenutzte Bahnflächen dort, wo sie verkehrlich nicht mehr benötigt werden, einer besseren Nutzung zuzuführen: „Ob Wohnungsbau, soziale Einrichtungen oder nachhaltige Stadtentwicklung – das neue Gesetz ermöglicht wieder Spielräume. Die bisherige Regelung war ein Affront gegenüber den Kommunen, die dringend Flächen benötigen.“
Abschließend betont Dörflinger: „Gut, dass die Bundesregierung hier jetzt umsteuert. Die CDU hat sich stets für mehr kommunale Spielräume und eine sinnvolle Nachnutzung von Bahnflächen eingesetzt.“