Thomas Dörflinger MdL

Thomas Dörflinger MdL zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Zum Vorstoß der Regierungsfraktionen in Berlin zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (§ 23 AEG), der die Entwidmung ehemaliger Bahnflächen künftig wieder erleichtern soll, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Dörflinger MdL:

„Endlich kommt wieder Bewegung in die Sache: Die geplante Gesetzesänderung ermöglicht es Kommunen, stillgelegte Bahnflächen einfacher für den Wohnungsbau und andere sinnvolle Nutzungen zu erschließen. Das ist eine gute Nachricht für viele Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.“

Im vergangenen Jahr hat das Veto des damaligen Bundesministers Cem Özdemir die Entwidmung der Bahnflächen für Wohnbau de facto unmöglich gemacht.

Dörflinger kritisiert: „Der Bahnzweck wurde als überragendes öffentliches Interesse zementiert – selbst dann, wenn gar kein Verkehrsbedarf mehr bestand. Das hat sinnvolle Projekte für Wohnraum und Infrastruktur ausgebremst. Die jetzige Kehrtwende zeigt: Dieser Kurs war falsch.“

Gerade in einem Flächenland wie Baden-Württemberg, so Dörflinger weiter, sei es entscheidend, ungenutzte Bahnflächen dort, wo sie verkehrlich nicht mehr benötigt werden, einer besseren Nutzung zuzuführen: „Ob Wohnungsbau, soziale Einrichtungen oder nachhaltige Stadtentwicklung – das neue Gesetz ermöglicht wieder Spielräume. Die bisherige Regelung war ein Affront gegenüber den Kommunen, die dringend Flächen benötigen.“

Abschließend betont Dörflinger: „Gut, dass die Bundesregierung hier jetzt umsteuert. Die CDU hat sich stets für mehr kommunale Spielräume und eine sinnvolle Nachnutzung von Bahnflächen eingesetzt.“

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