Die Fraktion Grüne und die CDU-Fraktion haben heute gemeinsam eine Änderung zum Regelungsbereinigungsgesetz auf den Weg gebracht. Die Änderung soll Kommunen vor überbordenden Haftungsrisiken bei der Nutzung von öffentlichen Flächen durch Bürgerinnen und Bürgern schützen.
Schon der Koalitionsvertrag im Land sieht in puncto Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau große Ziele vor. Durch die Einrichtung einer Entlastungsallianz wird an diesem Ziel seit dem vergangenen Jahr konsequent gearbeitet. Die Allianz hat in drei großen Entlastungspaketen bereits mehr als 300 Einzelmaßnahmen umgesetzt. Auch aus der Arbeit der Allianz resultiert das Regelungsbereinigungsgesetz, welches in verschiedenen Gesetzen Erleichterungen schafft. Der CDU-Fraktion ging das jedoch nicht weit genug. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner wurde daher in der Sitzung des Ständigen Ausschuss am 6. November ein Änderungsantrag zur Haftungsreduzierung bei Verkehrssicherungspflichten in Städten und Gemeinden eingebracht und beschlossen. Damit gelingt eine deutliche Signalwirkung Richtung Kommunen: mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und damit eine Entschärfung der Haftungsrisiken in den Städten und Gemeinden.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Andreas Deuschle MdL führt dazu aus: „Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion wird die Eigenverantwortung wieder großgeschrieben. Hierauf vertrauen wir. Statt immer mehr Kontrolle des Staates brauchen wir gesunden Menschenverstand und in gewisser Weise gelebten Pragmatismus.“
Daneben schaffen wir mit dem Regelungsbereinigungsgesetz die Rückkehr zu einer pauschalierten Abrechnung von Flüchtlingskosten. Durch einen dahingehenden Änderungsantrag der Fraktion Grüne und der CDU-Fraktion auch für Liegenschaften bereits ab dem Jahr 2028. Damit schaffen wir Planbarkeit und Transparenz für alle Beteiligten.


