Sondervermögen: Baden-Württemberg investiert in die Zukunft des Landes und stärkt die Kommunen

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktion GRÜNE und der CDU-Fraktion

Der Finanzausschuss hat sich heute auf Vorschlag von Grünen und CDU darauf verständigt, wie der Landesanteil am Sondervermögen im Nachtragshaushalt 2025/2026 in Höhe von 4,4 Milliarden Euro konkret verwendet werden soll.

Das Land erhält aus dem Sondervermögen des Bundes insgesamt rund 13,14 Milliarden Euro. Rund 8,7 Milliarden Euro davon, also zwei Drittel, gibt das Land direkt an die Kommunen weiter. Das ist der höchste Prozentsatz aller Bundesländer. Zusätzlich erhalten die Kommunen vom Land über den Nachtragshaushalt weitere 550 Millionen Euro aus den Steuermehreinnahmen des Landes.

Für 1,9 Milliarden Euro aus dem Landesanteil des Sondervermögens haben die Regierungsfraktionen jetzt konkret einzelne Bauprojekte

800 Millionen Euro für Universitätsklinika

Die Universitätsklinika in Baden-Württemberg spielen eine tragende Rolle der medizinischen Versorgung, Forschung und Ausbildung. Um sie als zukunftsfähige und krisenresiliente Innovationszentren weiterzuentwickeln, stellt das Land zusätzliche 800 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für bauliche Maßnahmen bereit, darunter auch je 40 Mio. Euro für die Kinder- und Jugendpsychiatrien in Freiburg und in Heidelberg.

850 Millionen Euro in staatlichen Hochbau

Dank des Sondervermögens investiert Grün-Schwarz 850 Millionen Euro in die Sanierung und teilweise Neubau von Universitäten, Hochschulen, Polizeirevieren und Gerichten.

250 Millionen Euro für die Wärmewende

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Wärmewende, die bei den Landesliegenschaften deutlich beschleunigt werden soll. Entsprechend sollen Universitäten und Hochschulen auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgestellt werden. Insgesamt stehen für die Wärmewende 250 Millionen Euro bereit, mit bis zu 100 Millionen Euro davon unterstützt das Land dabei die Kommunen.

Darüber hinaus fließen aus dem Sondervermögen eine Milliarde Euro in Mobilität: 300 Millionen Euro in die Schiene, 700 Millionen Euro in Brücken und Straßen. Für Schulbau und Sanierung von Privatschulen stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung, für blaugrüne Infrastruktur inklusive Hochwasserschutz 100 Millionen Euro sowie 160 Millionen Euro für Sportstätten.

Dr. Markus Rösler, Sprecher für Finanzen der grünen Landtagsfraktion: „Mit dem heutigen Beschluss stärken wir die Kommunen und die Wirtschaft und bringen zugleich den Klimaschutz voran. Mit 850 Millionen Euro für Sanierung und Neubau im Hochbau schaffen wir moderne, funktionale und energieeffiziente Gebäude für Hochschulen, Polizei und Justiz. Unsere öffentlichen Gebäude werden so zu Vorreitern beim Klimaschutz.

Auch mit den 250 Millionen Euro für die Wärmewende und 100 Mio. Euro für blaugrüne Infrastruktur investieren wir in Wirtschaft, Umwelt und Natur zugleich.

Und mit den 800 Millionen Euro für die Universitätsklinika stärken wir deren Rolle als krisenfeste Innovationszentren und sichern beste medizinische Versorgung für alle Generationen.“

Dr. Albrecht Schütte, CDU: „Wir nutzen die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes gezielt für Investitionen in die Infrastruktur. Damit bauen wir den Rückstau bei den Rettungswachen ab, stärken den Wohnungsbau, bringen dringend notwendige Maßnahmen an den Universitätsklinika und Universitäten sowie an Gerichts- und Polizeigebäuden voran und sanieren bzw. bauen zusätzlich Straßen und Brücken.

Für solide Finanzen – heute und morgen – ist für uns entscheidend, dass der Landesanteil am Sondervermögen des Bundes ausschließlich für zusätzliche Investitionen eingesetzt wird. All das erreichen wir, ohne zusätzliche Schulden über die neue Strukturkomponente aufzunehmen. Deren Nutzung für neue Kredite haben wir kategorisch abgelehnt und bewusst ausgeschlossen. Die CDU steht damit klar für eine verantwortungsvolle, nachhaltige und enkelgerechte Haushaltspolitik.

Des Weiteren investieren wir in die Sportstätten im Land. Für Vereine und Kommunen sehen wir jeweils 80 Millionen Euro vor – im Vertrauen darauf, dass Land und Kommunen diese Anstrengungen gemeinsam fortsetzen.“

Der Landtag wird den Nachtragshaushalt voraussichtlich am 11. Dezember 2025 endgültig beschließen.

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