Zur Pressemitteilung des Staatsministeriums „Biberverordnung hilft bei Konfliktfällen“ erklären der umweltpolitische Sprecher, Raimund Haser MdL und der landwirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Klaus Burger MdL:
Raimund Haser: „Die Population des Bibers hat sich inzwischen auf ein stabiles Niveau von rund 12.400 Tieren in Baden-Württemberg erhöht. Seine Bautätigkeiten schaffen naturnahe Gewässer und neue Lebensräume für zahlreiche Arten. Gleichzeitig sorgt er aber immer wieder für Ärger: Überstauungen, Schäden an Verkehrsanlagen, Trinkwasserbrunnen, beim Hochwasserschutz oder in Kläranlagen sowie faktische Enteignungen bei Landwirten und Waldbesitzern sind an der Tagesordnung. Darüber hinaus verursachen Ausräum- und andere Arbeiten hohe Kosten bei den kommunalen Bauhöfen. Die Biberverordnung ermöglicht nun eine pragmatische Handhabe, wenn eine Duldung in bestimmten Fällen nicht zumutbar ist: Vergrämung durch Fachleute ist schneller und unbürokratisch möglich, die Tötung als letztes Mittel erlaubt, wenn Gesundheit oder wirtschaftliche Interessen gefährdet sind. Land- und Forstwirte, Kommunen und Straßenmeistereien können sich künftig auf andere Aufgaben konzentrieren.
Mit der Verordnung schaffen wir eine gute Grundlage für ein pragmatischeres Vorgehen. Entscheidend wird nun die konsequente, rechtssichere und sachgerechte Umsetzung durch die Landratsämter in der Fläche sein.“
Klaus Burger: „Die Herausforderungen für Landwirtschaft und Jagd haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen, insbesondere durch sich etablierende Arten wie Biber, Wolf und Saatkrähe. Wenn Artenschutz erfolgreich ist, muss der Weg vom reinen Schutz hin zu einem geordneten Management erfolgen. Dort, wo einzelne Arten zum Problem für Weidetiere, Natur, Umwelt, Biodiversität oder den Menschen werden, muss im berechtigten Fall schnell, unbürokratisch und mit Rechtssicherheit gehandelt werden können.
Die nun verabschiedete Biberverordnung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Verordnung den Schutz unserer landwirtschaftlichen Flächen berücksichtigt und ein schnelles Eingreifen bei massiven Schäden ermöglicht. Damit erhalten Landwirte und Jäger die notwendige Rechtssicherheit, um Schäden durch Biber effektiv zu begrenzen und gleichzeitig den Artenschutz nicht aus den Augen zu verlieren.“


