Im Mai 2017 hatte in Stetten a. k. M. ein Kangal eine vorübergehende Passantin aus dem Nichts heraus angegriffen und dabei so schwer verletzt, dass für die Frau jede Hilfe zu spät kam. Noch heute leiden die Angehörigen unter den Folgen des dramatischen Ereignisses. Für Klaus Burger war dieser Vorfall Anlass, die Forderung nach einem Sachkundenachweis für Hundehalter in den Landestierschutzbeirat einzubringen. Dessen Vorsitzender, Minister Peter Hauk, griff das Thema in den Koalitionsverhandlungen auf, sodass es Eingang in den gemeinsamen Koalitionsvertrag von Bündnis 90/die Grünen und CDU fand.
Um in den Gesetzgebungsprozess ein möglichst großes Spektrum an Wissen und Erfahrung einfließen zu lassen, hat Burger in seiner Funktion als Vorsitzender des CDU-Arbeitskreises für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz nun zu einer Experten-Anhörung in den Landtag eingeladen. Die Beteiligten kamen aus ganz unterschiedlichen Bereichen, so waren u. a. Hundeerzieher, Akteure von Rettungsdiensten, Jagdverbänden, des Tierschutzes, kommunale Vertreter bis hin zur größten Zoohandlung Deutschlands vertreten. Ziel ist, in Baden-Württemberg nach niedersächsischem Vorbild einen theoretischen und praktischen Sachkundenachweis mit Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht für die Hundehaltung einzuführen. Ein erster Entwurf wird derzeit vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen ausgearbeitet.
Die Mehrheit der Teilnehmenden sieht in dem geplanten Gesetz eine Chance, um mögliche Konfliktpotenziale im Miteinander von Mensch und Hund zu reduzieren. Gleichzeitig wurde aber davor gewarnt, den Fokus zu stark auf einige wenige, wenn auch schlimme Ausnahmefälle zu richten. Man dürfe nicht vergessen, dass gerade für viele ältere Menschen der Hund der wichtigste Sozialpartner sei, den man ihnen nicht durch hohe rechtliche Hürden nehmen dürfe. Daher sollten sich die gesetzlichen Instrumente möglichst zielgenau auf die tatsächlichen Konfliktpotenziale richten. Zudem wurde in hohen gesetzlichen Anforderungen durchaus auch eine Gefahr gesehen. Positiv gesehen wird, dass eine gute Sachkenntnis der Halter, das Wohl von Mensch und Tier fördere, doch gebe es Befürchtungen, dass durch zu hohe Hürden für die Haltung noch mehr Tiere im Tierheim landeten. Der Knackpunkt sei immer das Gespann von Mensch und Tier. Daher sollte die praktische Prüfung unbedingt mit dem im Haushalt lebenden Hund erfolgen. Verschiedenen Mitwirkenden war es ein wichtiges Anliegen, dass zumindest eine gewisse Sachkenntnis schon vor dem Kauf eines Hundes erworben wird.
Klaus Burger freute sich über die große Bereitschaft zur Mitwirkung und dankte allen Teilnehmenden für ihre wichtigen Anregungen. Er warb dafür, in engem Kontakt zu bleiben, um die weitere Ausarbeitung, die mit Sicherheit noch einige Zeit und Kraft in Anspruch nehmen werde, konstruktiv zu begleiten.