Mit dem Gesetz wurden mehr als 100 Regelungen im Hochschulrecht einvernehmlich neu gefasst. An einer Regelung gingen die Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern bis zuletzt weit auseinander: bei der Verwendung von Tieren in der Lehre. Unsere Sprecherin für Wissenschaftspolitik, Marion Gentges, sagte: "Dass der Tierschutz auch in der Hochschullehre zu beachten ist, ist völlig unbestritten. Die daraus folgenden Einschränkungen dürfen aber nicht soweit gehen, dass der Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg gefährdet wird."
Dennoch wurde das Gesetz am Ende mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen verabschiedet. Gentges sagte: "Wir werden genau verfolgen, wie sich die Regelung in der Praxis auswirken wird. Wir sind bereit, das Gesetz nachzujustieren, wenn die Praxis es einfordern sollte, weil wir auf die beste Lehre nicht verzichten wollen und können."