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Kößler: Europa benötigt einen Wiederaufbaufonds

Von dem Konjunkturprogramm sollen besonders die von der Pandemie betroffenen Ländern unterstützt werden. Der Vorschlag sieht vor, dass die EU das Geld am Markt aufnimmt und die Mitgliedstaaten für die Kredite bürgen. Zurückgezahlt werden soll dann ab 2028 aus den künftigen EU-Haushalten. „Für mich ist wichtig, dass der Wiederaufbaufonds zeitlich eng begrenzt sein soll und auch die Haftung der Mitgliedstaaten begrenzt wird. Die Mitgliedstaaten sollen laut dem Vorschlag nur für die Schulden haften, der ihrem Anteil am EU-Haushalt entspricht. Damit ist klar: der Wiederaufbaufonds ist kein Einstieg in einen dauerhaften Transfermechanismus“, betont Kößler. Bei der Verteilung sollen vor allem die Länder berücksichtigt werden, deren jeweilige Volkswirtschaft besonders stark von der Pandemie betroffen ist. „Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände halte ich es für notwendig, dass das Verschuldungsverbot der EU zumindest kurzzeitig außer Kraft gesetzt wird. Die Mittel sind ausschließlich vorgesehen, um ökonomische Folgen der Corona-Krise abzufedern, ihre Verwendung wird also zweckgebunden sein“, so Kößler.
Die Hürden für die Umsetzung sind allerdings hoch. Der Vorstoß unterliegt dem Einstimmigkeitsprinzip. Eine zusätzliche Hürde sind die parallel laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU. „Es ist ein klares Signal, dass Deutschland und Frankreich in dieser wesentlichen Frage für den Zusammenhalt des europäischen Kontinents an einem Strang ziehen. Nur so kann diese fundamentale ökonomische Krise bewältigt werden. Damit greifen Deutschland und Frankreich ihre gemeinsame Rolle als europäisches Führungsduo wieder auf“, unterstreicht Kößler abschließend. 
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