„Die Prüfung, ob das Volksbegehren überhaupt rechtlich zulässig ist, ist gesetzlich vorgeschrieben. Auf Rechtskonformität legen wir hier großen Wert. Denn im Ergebnis ist durch das vorliegende Volksbegehren insbesondere das parlamentarische Budgetrecht betroffen. Wir sind dem Innenministerium für die sorgfältige Rechtsprüfung dankbar. Das Innenministerium hat zur Frage der Zulässigkeit ein ergänzendes externes Rechtsgutachten eingeholt. Wenn mehrere Stellen Bedenken haben, müssen wir das ernst nehmen. Wir gehen davon aus, dass alle Aspekte geprüft wurden.
Unabhängig davon setzen wir beim Thema frühkindliche Bildung und Betreuung schon lange auf deren Qualität: Wir unterstützen die Kommunen bei der Ausgestaltung eines bedarfsgerechten Angebots und fairer Gebühren vor Ort, indem wir die Förderung für die Kinderbetreuung massiv erhöhen. Die Kindergartenförderung, die seit dem Jahr 2013 auf 529 Millionen Euro begrenzt war, wird bis 2021 schrittweise auf über 1 Milliarde Euro verdoppelt. Die Landesförderung für die Betreuung der Unter-3-Jährigen steigt alleine in dieser Legislaturperiode um 296 Millionen Euro auf 1,02 Milliarden Euro an. Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung investieren wir in Übereinstimmung mit den kommunalen Landesverbänden zukünftig jährlich 80 Millionen Euro in die Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte sowie in die vielfältigen Aspekte der Betreuungsqualität.“