„Wie aus der aktuellen Beantwortung eines Antrags der CDU-Landtagsfraktion durch das Justizministerium (Landtagsdrucksache 16/5416) hervorgeht, ist davon auszugehen, dass auch in Baden-Württemberg ungerechtfertigt Betreuungen eingerichtet werden. Wir können nicht hinnehmen, wenn Behörden sich durch die Anregung von Betreuungen nach dem Prinzip ‚Heiliger Sankt Florian / Verschon’ mein Haus / Zünd’ and’re an!‘ von Arbeit und Kosten entlasten.
In einigen Fällen reicht es schon, wenn ein Mitarbeiter des Jobcenters oder des Wohnungsamtes dem Betroffenen beim Ausfüllen eines Antrags hilft. Wir regen daher die Erprobung von sog. ‚Fallmanagern‘ an, die Betroffene niederschwellig in andere Hilfen wie lokale ehrenamtliche Formularlotsen, den allgemeinen Sozialdienst oder ambulant betreutes Wohnen vermitteln können.“
Hintergrund
Jede Anordnung einer rechtlichen Betreuung stellt einen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Behinderten dar. Dies betrifft nicht nur den Ausschluss vom aktiven und passiven Wahlrecht sondern mitunter die Möglichkeit, eigenständig Verträge abschließen, über eine medizinische Behandlung entscheiden oder sein Erbe regeln zu können. Rechtliche Betreuungen müssen daher stets – wie auch durch Verfassungsrecht und internationales Recht gefordert – das letzte Mittel bleiben. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialdienste, des Jobcenters oder der Schuldnerberatungsstellen kann dabei betreuungsvermeidend wirken.
In einigen Fällen reicht es schon, wenn ein Mitarbeiter des Jobcenters oder des Wohnungsamtes dem Betroffenen beim Ausfüllen eines Antrags hilft. Wir regen daher die Erprobung von sog. ‚Fallmanagern‘ an, die Betroffene niederschwellig in andere Hilfen wie lokale ehrenamtliche Formularlotsen, den allgemeinen Sozialdienst oder ambulant betreutes Wohnen vermitteln können.“
Hintergrund
Jede Anordnung einer rechtlichen Betreuung stellt einen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Behinderten dar. Dies betrifft nicht nur den Ausschluss vom aktiven und passiven Wahlrecht sondern mitunter die Möglichkeit, eigenständig Verträge abschließen, über eine medizinische Behandlung entscheiden oder sein Erbe regeln zu können. Rechtliche Betreuungen müssen daher stets – wie auch durch Verfassungsrecht und internationales Recht gefordert – das letzte Mittel bleiben. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialdienste, des Jobcenters oder der Schuldnerberatungsstellen kann dabei betreuungsvermeidend wirken.
Anlage: Landtagsdrucksache 16/5416