Christine Neumann-Martin MdL

Wir zünden den Ausbau-Turbo für Erneuerbare Energien

Stuttgart – Zur Neugestaltung des Landesplanungsgesetzes sprach in der Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg am 09.11.2022 die Vorsitzende des Arbeitskreises Landesentwicklung und Wohnen, Christine Neumann-Martin MdL.

„Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ein Kraftakt. Wir wollen die Energiewende in Baden-Württemberg gestalten und den Ausbau-Turbo bei den Erneuerbaren Energien zünden“, sagte Christine Neumann-Martin.

Baden-Württemberg bis 2040 klimaneutral machen

Die Grün-Schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Für die CDU-Fraktion ist klar: Klimaneutral werden und dabei Industrieland bleiben. Neumann-Martin stellte klar, dass deshalb klimaneutrale Energie auch vor Ort entstehen muss. Für Neumann-Martin ist die Regionale Planungsoffensive des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen genau der richtige Ansatz, um das im Klimaschutzgesetz verankerte 2-Prozent-Flächenziel für Windenergie und Freiflächenphotovoltaik zu erreichen.

Neues Landesplanungsgesetz ebnet den Weg zum 2%-Flächenziel

Die Änderung des Landesplanungsgesetzes ist Teil der Regionalen Planungsoffensive und enthält Verbesserungen für die Planung und Raumordnung im Bereich des Ausbaus von Erneuerbaren Energien.

Die Abgeordnete Neumann-Martin erklärte: „Wir wollen die Regionalen Grünzüge für die Erneuerbaren Energien stärker öffnen. Ohne diese Öffnung sehe ich nicht, wie die Regionalpläne das Zwei-Prozent-Ziel erreichen können.“ Im Hinblick auf die konkrete Umsetzung der zukünftigen Planungen erläuterte sie zudem: „Wir haben im Gesetz das ,Ob‘ der Öffnung festgelegt, während es weiterhin dabei bleibt, dass die konkrete Umsetzung – also das ,Wie‘ – in der Fläche durch die Regionalverbände im Rahmen ihrer Planungen erfolgen soll. Am bewährten System wird nicht gerüttelt, dass nämlich die Planer bzw. die Regionalversammlungen selbst es sind, die im Rahmen ihrer Abwägungsentscheidungen Konflikte lösen und Regelungen schaffen.“

Die drei wesentlichen Änderungen des neuen Landesplanungsgesetzes sind:

  • Der Flächenbedarf des Ausbaus der Erneuerbaren Energien findet seinen Niederschlag im Planungsrecht.
  • Wir versetzen die Träger der Raumplanung landesweit in die Lage, schnell aktiv zu werden.
  • Und wir verhindern Zeitverluste durch juristische Auseinandersetzungen, ohne den Rechtsweg zu beschneiden.
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