Stuttgart – Diese Woche verabschiedete der Landtag das neue Klimaschutzgesetz und erweiterte es um den Aspekt der Klimawandelanpassung. Angesichts des zu erwartenden und realen Temperaturanstiegs gilt es, die Infrastruktur, die Energie- und Wasserversorgung sowie die Landschaft und Landwirtschaft in Baden-Württemberg fit für die Klimaerwärmung zu machen.
Solar-Pflicht auf landeseigenen Gebäuden
„Ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz im Land! Unsere Lebensgrundlagen für künftige Generationen zu erhalten ist für uns als CDU-Fraktion und für mich persönlich eines der zentralen Themen unserer Zeit. Mit dem neuen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz sind wir einen großen Schritt vorangekommen: Baden-Württemberg verpflichtet sich als erstes Bundesland zu konkreten Maßnahmen und nennt nicht nur abstrakte Ziele. Dabei fangen wir bei uns selbst an: Mit der Solar-Pflicht auf Landesgebäuden und landeseigenen Parkplätzen“, sagte der Vorsitzende der CDU-Fraktion Manuel Hagel MdL im Anschluss an die Verabschiedung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes.
Baden-Württemberg setzt bundesweite Benchmarks
Bei der Beratung des Gesetzes im Plenum stellte die Abgeordnete Dr. Natalie Pfau-Weller MdL klar: „Mit diesem Paket setzen wir bundesweit Benchmarks und zeigen, dass Wohlstand, Wirtschaftswachstum und Klimaschutz ganz im Sinne der Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen können.“
Die Energie- und Klimapolitik steht mit Blick auf kurzfristige Lösungen für den kommenden Winter, einer mittelfristigen Wärme- und Energieplanung für die darauffolgenden Jahre und konkreten Schritten für eine bezahlbare, sichere Dekarbonisierung Baden-Württembergs im nächsten Jahrzehnt vor immensen Herausforderungen.
„Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz soll hierfür einen Fahrplan bieten. Es ist ein Gleichklang aus ambitionierten Zielen, attraktiven Anreizen und verbindlichen Vorgaben“, so Pfau-Weller.
Zielfestlegungen sind erst der Anfang
Der umweltpolitische Sprecher Raimund Haser MdL fügte hinzu: „Auch die zweite Auflage des Klimaschutz- und nun auch Klimawandelanpassungsgesetzes ist für uns mehr ein Hausaugabenheft als ein Erledigungsnachweis. Die Zielfestlegungen sind erst der Anfang, jetzt müssen wir sie umsetzen und vom Reden ins Tun kommen.“
Das Land verpflichtet sich über das Klimamaßnahmenregister zu konkreten, quantifizierbaren Maßnahmen, und belässt es nicht bei der Festlegung abstrakter Ziele.
Mit dem Einstieg in den CO2-Schattenpreis und der Selbstverpflichtung zur Klimaneutralen Landesverwaltung lebt das Land vor, was es von Unternehmen und Bürgern verlangt. Dabei sieht das Gesetzespaket vor, dass wir mit verschiedenen Monitoringmaßnahmen die Datenbasis im Bereich des Klimaschutzes verbessern. Dieser Prozess muss angesichts der klaren Zielfestlegungen im Gesetz weiter verfeinert werden.