Stuttgart – Die Anhörung „Pflanzenschutzreduktion der EU“ im Ausschuss für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz bestätigt die Grundhaltung der CDU-Landtagsfraktion.
Der Vorsitzende des Arbeitskreises für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Klaus Burger MdL, erklärt: „Unser Biodiversitätsstärkungsgesetz ist eine gelungene Regelung zur Reduktion des Pflanzenschutzeinsatzes. Dazu stehen wir, machen aber mit Blick auf die neue Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) genauso deutlich, dass ein Mindestmaß an Pflanzenschutz bei besonderem Pilz- und Schädlingsdruck auch in Schutzgebieten möglich sein muss. Dies gilt auch für den Weinbau und die besonderen Biotope des Steillagenweinbaus.“
Ausnahmen müssen möglich sein
Die von Klaus Burger vorgeschlagene Anhörung zur SUR im Ausschuss für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz bestätigt diese Grundhaltung. Das Biodiversitätsstärkungsgesetz Baden-Württemberg zeigt einen in Europa einmaligen Weg auf, der für alle zu einer Stärkung der Artenvielfalt führt. Nach dem Biodiversitätsstärkungsgesetz ist in Baden-Württemberg der Pflanzenschutzmittel- und Biozideinsatz in Naturschutzgebieten bereits verboten. Jedoch muss es unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen möglich sein, auch künftig Ausnahmen zu gewähren. Nach den landesspezifischen Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes muss zudem weiterhin ein Mindestmaß an Pflanzenschutzmitteleinsatz möglich sein.
Landesregierung muss sich bei Kommission weiterhin für eine Anpassung des Pakets einsetzen
„Die Aktivitäten der EU-Kommission, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich zu reduzieren und ein Maßnahmenpaket im Rahmen der „Sustainable use regulation“ auf den Weg zu bringen, sind zwar gut gemeint. Allerdings ist der eingeschlagene Weg, dies über das Ordnungsrecht regeln zu wollen, falsch. Dies würde die Nahrungsmittelproduktion, aber auch die Biodiversität in Baden-Württemberg nachhaltig gefährden“, ist sich Klaus Burger sicher.
Klaus Burger erklärt abschließend: „Wir halten es daher für keinen guten Weg, dass die EU dies in einer Verordnung regeln will. Unsere klare Erwartungshaltung ist, dass sich die Landesregierung weiterhin auf allen Ebenen dafür einsetzt, das baden-württembergische Biodiversitätsstärkungsgesetz und den kooperativen Naturschutz als Blaupause für eine Überarbeitung der SUR zu nutzen.“