Arnulf Freiherr von Eyb, CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Rechtspolitische Sprecherinnen und Sprecher der CDU / CSU-Fraktionen beschließen ‚Düsseldorfer Erklärung‘

Im Rahmen der turnusmäßigen Tagung der Rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der CDU/CSU Fraktionen in Bund und Ländern haben die Teilnehmenden mit der ‚Düsseldorfer Erklärung‘ wesentliche rechtspolitische Forderungen festgehalten. Der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Arnulf Freiherr von Eyb MdL, der im Rahmen der Tagung den Vorsitz an die Kollegin Angela Erwin MdL (NRW) übergab, zeigt sich mit den Ergebnissen sehr zufrieden: „Mit der Düsseldorfer Erklärung setzen wir ein klares Zeichen für den Rechtsstaat und können mit ganz konkreten Forderungen aufwarten.“

Neben der Beschäftigung mit dem bedeutsamen Thema Opfer- und Kinderschutz, haben sich die Teilnehmenden intensiv mit rechtsstaatlichen Problemen der aktuellen Bundespolitik beschäftigt. Schnell einig wurden sich die Teilnehmenden unter anderem bei der Frage einer Verschärfung des Strafrahmens bei Straftaten gegen Rettungskräfte und Ehrenamtliche, sowie – im Sinne eines effektiven Eigentumsschutzes – der Forderung des Festhaltens an der Strafbarkeit einer Unfallflucht auch bei Sachschäden (§ 142 StGB). „Das unsere Rettungskräfte und Ehrenamtler bei der Ausübung ihres Dienstes an der Gesellschaft, behindert oder gar verletzt werden, ist nicht hinnehmbar. Dem muss endlich ein klarer Riegel vorgeschoben werden“, fasst von Eyb zusammen. 

Intensiv haben sich die Teilnehmenden auch mit der medial sehr kontrovers diskutierten Thematik der Klimaproteste auseinandergesetzt. Nach übereinstimmender Einschätzung der Sprecherinnen und Sprecher wird das Ausmaß der Proteste immer radikaler und aggressiver, sodass nun mit konsequenten rechtlichen Maßnahmen reagiert werden muss. Die Rechtspolitikerinnen und -politiker fordern dazu eine durchgreifende Erweiterung der Sanktionsmöglichkeiten: Unter anderem sollte ein weiteres Regelbeispiel des besonders schweren Falls der Nötigung gem. § 240 Abs. 4 StGB umgesetzt und der Strafrahmen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) immer dann angehoben werden, wenn durch eine Straßenblockade eine Gefahr der Verletzung von Leib und Leben von Menschen besteht, etwa weil Rettungsdienste aufgrund der Blockade nicht zu Unfallopfern vordringen können. Zuletzt wird die Einführung eines besonders schweren Falles der gemeinschädlichen Sachbeschädigung gefordert. Hierzu soll, nach Ansicht der Sprecherinnen und Sprecher, § 304 StGB dahingehend modifiziert werden, dass bei einer Beschädigung von Gegenständen mit hohem finanziellem und/oder kunsthistorischen Wert künftig eine Mindeststrafe von drei Monaten gilt. Zusammenfassend stellt von Eyb klar: „Selbst, wenn wir Klimaaktivisten nicht pauschal als ‚kriminell‘ oder ‚extremistisch‘ bezeichnen, so muss doch etwas geschehen, um der Situation wieder Herr zu werden und unangemessene Hindernisse im Straßenverkehr konsequent rechtlich einordnen zu können.“

Daneben wurde durch die Teilnehmenden konsensual eine Studie zur Strafmündigkeit gefordert. Nach dem erschütternden Fall von Freudenberg und weiterer gleichgelagerter Straftaten ist die dahingehende Rechtslage aus Sicht der Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker zumindest zu überdenken. „Auch Kinder wissen, dass sie nicht töten dürfen. Eine Studie in Bezug auf die Reifeentwicklung von Kindern in der heutigen Zeit und die damit in Zusammenhang stehenden Auswirkungen auf die Strafmündigkeit scheint daher, in Einklang mit den Forderungen von Frau Ministerin Gentges und Herrn Minister Strobl, der richtige und notwendige Weg zu sein“, so von Eyb.

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