Stefan Teufel MdL und Dr. Michael Preusch MdL zur Ankündigung von Regionalgesprächen zur Landeskrankenhausplanung

Zur Ankündigung des Sozialministeriums, ab dieser Woche mit Regionalgesprächen die Weiterentwicklung der Landeskrankenhausplanung voranzutreiben, erklären der stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Stefan Teufel MdL, und der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Michael Preusch MdL:

­Stefan Teufel MdL: „Wir begrüßen, dass es nun beim Thema Krankenhausplanung voran geht. Denn nur mit einer aktiven Strukturpolitik wird es uns unter zunehmend schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gelingen, Qualität, Effizienz, Transparenz und flächendeckende Erreichbarkeit miteinander in Einklang zu bringen. Im Interesse der Patientinnen und Patienten gilt es, die die strikte Trennung von stationärer und ambulanter Versorgung zu überwinden. Auf die jeweilige Versorgungsregion bezogene Strukturgespräche, wie das Sozialministerium sie nun führen wird, sind dafür das Mittel der Wahl. Zentrales Ziel dieser Gespräche muss einerseits sein, dass auch zukünftig die stationäre Versorgung von akuten Notfällen in der Fläche uneingeschränkt sichergestellt wird. Andererseits geht es darum, für planbare und spezialisierte medizinische Prozeduren zu einer qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Konzentration an leistungsfähigen Zentren zu kommen.“

Dr. Michael Preusch MdL: „Effekte wie der medizinische Fortschritt, die Notwendigkeit der Sicherstellung einer leistungsfähigen Notfallversorgung, die zunehmende Ambulantisierung medizinischer Eingriffe, die Digitalisierung, der demografische Wandel und der Fachkräftemangel machen eine stetige Anpassung der Versorgungsstrukturen erforderlich. Uns ist wichtig, den damit verbundenen Wandel aktiv zu gestalten und ihn nicht einfach geschehen zu lassen. Mit Blick auf die dafür erforderlichen Investitionen stehen im jüngst beschlossenen Doppelhaushalt 1,5 Mrd. Euro bereit. Und mit dem neuen Landeskrankenhausgesetz verfügen wir über alle notwendigen Instrumente. Die erforderlichen Zahlen, Daten und Fakten ergeben sich aus dem vom Sozialministerium beauftragten Gutachten. Nun sind alle Beteiligten gefordert, in einem konstruktiven Miteinander den Grundstein für eine moderne, zukunftsorientierte und auf Dauer leistungsfähige Krankenhausstruktur zu legen. Dazu braucht es dann allerdings auch die von uns geforderten Nachbesserungen an der Lauterbach’schen Vergütungsreform.“

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