Der Untersuchungsausschuss „IdP & Beförderungspraxis“ hat nach 42 Sitzungen und der Vernehmung von 57 Zeuginnen und Zeugen seinen Abschlussbericht vorgelegt. Die Arbeit des Ausschusses war intensiv, komplex und von einer breiten Beweisaufnahme geprägt. Für die CDU-Landtagsfraktion steht fest: Diese intensive Untersuchung, insbesondere der Themen Umgang mit sexueller Belästigung in Landesbehörden sowie Beurteilungs- und Beförderungspraxis bei der Polizei Baden-Württemberg, war notwendig und zielführend.
Christiane Staab MdL, Obfrau der CDU-Fraktion, erklärt: „Baden-Württemberg ist ein Land mit einer starken Polizei und einer gut aufgestellten Verwaltung, in dem die Systeme gut funktionieren. Die gründliche Arbeit des Ausschusses liefert dennoch eine solide Grundlage, um Schwachstellen zu erkennen und die wichtigen Themen konsequent voranzubringen. Unser Anspruch ist klar: Wir wollen Verbesserungen, weiterhin die die Beschäftigten schützen, noch mehr Transparenz schaffen und das Miteinander und den Teamgeist in Verwaltung und Polizei stärken.“
Sexuelle Belästigung in Landesbehörden: Prävention, Aufklärung und klare Strukturen
Im Rahmen der Beweisaufnahme hat die CDU-Fraktion ein Hauptaugenmerk auf das Thema „Umgang mit sexueller Belästigung in Landesbehörden“ gelegt. Positiv hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang der Bericht der Ermittlungsbeauftragten vom 27. Februar 2024, welcher zu dem Ergebnis kommt, dass der Umgang der Behörden mit gemeldeten Verdachtsfällen insgesamt als „ordentlich“ zu bewerten ist – „ohne dass ein strukturelles Problem zu erkennen wäre“. Dennoch zeigen die bekannt gewordenen Fälle, dass durchaus Handlungsbedarf besteht.
Eine zentrale Maßnahme, die nun weiterverfolgt werden soll, ist hierbei die Aufhellung des Dunkelfelds durch eine unabhängige Studie. Zudem soll geprüft werden, wie der Umgang mit Fällen sexueller Belästigung in der Landesverwaltung weiter gestärkt werden kann. Dazu zählen mögliche verbindliche Verfahrensstandards mit einheitlichen Vorgaben zur Dokumentation und internen Informationsweitergabe, eine gezielte Sensibilisierung von Führungskräften und Beschäftigten, die Beschleunigung von Disziplinarverfahren sowie der Ausbau niedrigschwelliger und klar identifizierbarer Vertrauensstrukturen, wie etwa der Vertrauensanwältin.
Beurteilungs- und Beförderungspraxis bei der Polizei: Fair, transparent, leistungsorientiert
Auch im Bereich der Beurteilungs- und Beförderungspraxis der Landespolizei sieht die CDU-Landtagsfraktion wichtige Ansatzpunkte zur weiteren Stärkung bewährter Verfahren. Personalentscheidungen orientieren sich an höchsten rechtsstaatlichen und leistungsbezogenen Standards. Es soll geprüft werden, wie das Beurteilungs- und Beförderungssystem weiterentwickelt werden kann, um Qualifikation, Führungspotenzial und soziale Kompetenzen noch stärker in Auswahlentscheidungen einzubeziehen – etwa durch klarere Kriterien und ergänzende Entwicklungsgespräche. Ebenso wird betrachtet, inwieweit die personelle Ausstattung der Polizei, insbesondere in besonders beanspruchten Bereichen wie dem Streifendienst, weiter verbessert werden kann.
Hierzu führt Obfrau Christiane Staab MdL ergänzend aus: „Wir stehen für eine moderne, transparente und gerechte Personalentwicklung innerhalb der Landespolizei, die dem Leistungsprinzip verpflichtet ist und Vertrauen schafft – bei den Beschäftigten wie in der Bevölkerung.“
CDU-Fraktion: Erkenntnisse in konkrete Verbesserungen überführen
Die CDU-Landtagsfraktion bekräftigt, dass die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses nun in verlässliche, wirksame und zukunftsorientierte Verbesserungen übersetzt werden müssen – sowohl im Umgang mit sexueller Belästigung in den Landesbehörden als auch in der Personalentwicklung der Polizei. Damit leistet das Land einen wichtigen Beitrag, um auch in der Zukunft ein sicheres, faires und professionelles Arbeitsumfeld in der Verwaltung und eine starke und bürgernahe Polizei zu gewährleisten.


