CDU Fraktion BaWu logo
Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

PM 42/2019 Reinhart zu Grundgesetzänderung und mehr Bundesgeld für Krankenhäuser

„Baden-Württemberg kommt seiner Verpflichtung zur Investitionskostenförderung der Krankenhäuser deutlich engagierter nach als viele andere Länder. Von 2016 bis 2019 sind hier über 500 Millionen Euro pro Jahr geflossen. Das ist bundesweit vorbildlich“, betonte Reinhart.
Gleichzeitig verfolge das Land eine zielgerichtete und effiziente Krankenhausplanung. Die Krankenhaushäufigkeit sei deutlich geringer als im Bundesvergleich, entsprechendes gelte für die Bettendichte. „Wir brauchen insoweit keine Nachhilfe aus Berlin. Wir sind selbst in der Lage, den notwendigen Strukturwandel zu gestalten“, so Reinhart.
„Es war zu befürchten, dass es der Bund immer wieder versucht, Kompetenzen der Länder gegen Geldleistungen an sich zu ziehen. Schon beim Digitalpakt habe ich gesagt, dass wir nicht ständig an der Verfassung rumpfuschen dürfen. Es gibt keinen Beleg dafür, dass durch mehr Zentralismus alles besser wird. Was bitte soll für die Menschen vor Ort besser werden, wenn die Krankenhausversorgung im Südschwarzwald künftig von Berlin aus überplant wird? Unser föderales System hat sich bewährt. Es darf keinen Scheinföderalismus geben“, forderte Reinhart.
Sollte der Bund Baden-Württemberg und die anderen Länder bei den weiter notwendigen Strukturveränderungen, die durch den Abbau von Über-, Unter- und Fehlversorgung insbesondere auch im Interesse der Krankenkassen sind, unterstützen wollen, stehe hierfür mit dem Krankenhaus-Strukturfonds ein etabliertes Instrument zur Verfügung. 
„Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf es dafür nicht“, bekräftigte Reinhart.
Jetzt teilen!