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Platzhalter Meldung CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

„Omas kleines Häuschen nicht gleich bewerten wie Luxuswohnungen nebenan“ – PM 10 Reinhart und Wald zu Beratungen zur Grundsteuer für BW

„Wir sind gesprächsoffen in die Beratungen mit dem Koalitionspartner gegangen und sind sehr nahe beieinander. Auf beiden Seiten herrscht Zuversicht, dass wir zu einem übereinstimmenden Vorschlag kommen. Bereits im Vorfeld hatte die CDU-Fraktion einen Vorschlag erarbeitet. Die Expertenanhörung zur Grundsteuer im Staatsministerium hat uns in unserer Auffassung bestärkt, dass wir ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg wollen. Der Bund hat den Weg für eine Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuer freigemacht. Das war unser Ziel, dafür haben wir gekämpft. Jetzt müssen wir diese Chance auch nutzen“, forderte Reinhart. 
„Wir wollen eine Grundsteuer, die Wohnen nicht noch teurer macht. Wir wollen ein einfaches und gerechtes Grundsteuermodell. Damit stehen wir für eine verfassungskonforme und transparente Lösung ein. Für uns ist klar: Omas kleines Häuschen darf nicht gleich bewertet werden, wie der Komplex mit mehreren Luxuswohnungen direkt nebenan. Deshalb sprechen wir uns für ein Grundsteuermodell aus, das die Grundstücks- und die Gebäudefläche berücksichtigt“, betonte Fraktionschef Reinhart.
„Wenn wir kein eigenes Grundsteuergesetz im Land verabschieden, gilt das komplizierte und fragwürdige Scholz-Modell des Bundes auch hier. Das müssen wir verhindern. Am 17. Dezember 2019 haben wir ein Dialoggespräch mit den Spitzen von Verbänden, Vereinen, Gewerkschaften und Interessenvertretungen über die verschiedenen zur Diskussion stehenden Modelle geführt. Das Gespräch hat unsere Ansicht bestärkt“, erklärte Wald.
„Durch die Expertenäußerungen sehen wir uns auch in der Auffassung bestärkt, dass es sehr wohl einen größeren rechtlichen Spielraum gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung im Besonderen auf den weit reichenden Spielraum bei der Auswahl des Steuergegenstands und der Bestimmung des Steuersatzes hingewiesen. Ausdrücklich wird betont, dass die Verwendung mehrerer Maßstäbe möglich ist, der Gesetzgeber sich also nicht auf nur einen Maßstab bei der Bemessung der Besteuerungsgrundlage beschränken muss“, betonten Reinhart und Wald.
„In Baden-Württemberg müssen durch die Reform 5,6 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Das ist ein enormer Aufwand für die Verwaltung. Deshalb dürfen wir nicht zu lange warten. Ich gehe davon aus, dass wir bis zur Sommerpause ein Grundsteuergesetz beschließen werden. Für uns ist wichtig, dass die Grundsteuerreform nicht zu Steuererhöhungen und Belastungssprüngen führt. Deshalb müssen die Gemeinden vor Ort mit ihren Hebesätzen verantwortungsbewusst umgehen“, so Wald.
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