„Gottesdienste gehören zu unserem religiösen und gesellschaftlichen Leben dazu. Gerade an Ostern ist uns Christen ihre Bedeutung wieder besonders bewusst geworden“, betont Kurtz. Auch wenn die Kirchengemeinden außerordentlich kreativ waren und sehr schöne Online-Gottesdienste gestalteten, so könnten diese virtuellen Angebote doch nur vorübergehende Notlösungen bieten und einen konventionellen Gottesdienst im sakralen Raum nicht ersetzen. „Daher freue ich mich ganz außerordentlich, dass sich die Landesregierung mit den Kirchen auf eine Änderung der Corona-Verordnung geeinigt hat und sich die Gläubigen aller Konfessionen voraussichtlich ab dem 10. Mai wieder am authentischen Ort versammeln können“, so Kurtz.
„Ich bin den Kirchen sehr dankbar dafür, dass sie sich bereit erklärt haben, auf den Gesang zu verzichten“, so die kirchenpolitische Sprecherin. Speziell in christlichen Gottesdiensten sei das Singen normalerweise unverzichtbarer Teil der Liturgie. Die Lieder auszusparen sei ungewohnt und bitter. Aber das Singen berge nachweislich ein hohes Infektionspotenzial.
Sabine Kurtz plädiert zudem dafür, den Kirchen neben den Gottesdiensten auch die Gremienarbeit wieder zu ermöglichen. Ihnen sollte in der Corona-Verordnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und entsprechend ihres grundgesetzlich verbrieften Selbstorganisationsrecht zugestanden werden, in ihren Gremien zusammenzukommen. „Wenn der Kirchengemeinderat, der Bezirkskirchenrat oder die Landessynode sich nicht versammeln können, um die anstehenden Entscheidungen zu treffen, wird die Kirchenverwaltung gelähmt“, erläutert die Vizepräsidentin des Landtags. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg halte sie daher für notwendig.
„Ich bin den Kirchen sehr dankbar dafür, dass sie sich bereit erklärt haben, auf den Gesang zu verzichten“, so die kirchenpolitische Sprecherin. Speziell in christlichen Gottesdiensten sei das Singen normalerweise unverzichtbarer Teil der Liturgie. Die Lieder auszusparen sei ungewohnt und bitter. Aber das Singen berge nachweislich ein hohes Infektionspotenzial.
Sabine Kurtz plädiert zudem dafür, den Kirchen neben den Gottesdiensten auch die Gremienarbeit wieder zu ermöglichen. Ihnen sollte in der Corona-Verordnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und entsprechend ihres grundgesetzlich verbrieften Selbstorganisationsrecht zugestanden werden, in ihren Gremien zusammenzukommen. „Wenn der Kirchengemeinderat, der Bezirkskirchenrat oder die Landessynode sich nicht versammeln können, um die anstehenden Entscheidungen zu treffen, wird die Kirchenverwaltung gelähmt“, erläutert die Vizepräsidentin des Landtags. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg halte sie daher für notwendig.