Thomas Blenke, CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Thomas Blenke MdL zur Anhörung zum Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion zur Änderung des Landtagswahlrechts

Zur Anhörung im Innenausschuss zum Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion zur Änderung des Landtagswahlrechts erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Blenke MdL:

„Soweit Frau Goll ausführt, die Experten seien sich einig gewesen, der Gesetzentwurf der FDP/DVP vermeide das Risiko einer künftigen Aufblähung des Landtages, übersieht sie ein Grundprinzip der Demokratie: Einigkeit geht von einer Übereinstimmung aller Meinungen aus – der angehörte Experte Brugger wird weder genannt noch hat er sich in dieser Hinsicht geäußert. Dies erstaunt.

Die von ihr zitierten Experten haben sich nach unserer Ansicht zudem zu sehr auf die nackten Zahlen konzentriert und sich nicht an der Aufgabenstellung der Landesparlamente orientiert. Soweit beispielsweise Bundesgesetze durch das Land ausgeführt werden, findet ein Brückenschlag statt – die Abgeordneten müssen die Gegebenheiten vor Ort in ihre Arbeit einfließen lassen.

Schon jetzt vertritt ein Abgeordneter in Baden-Württemberg durchschnittlich mehr als 72.000 Bürger während in 12 der anderen Bundesländer höchstens rund 45.000 Bürger von einem Abgeordneten vertreten werden. Ein Einsparpotential gibt es vor diesem Hintergrund nur auf Kosten der Demokratie und Bürgernähe.“

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