Dr. Albrecht Schütte MdL

Bund wird seiner Verantwortung beim Rechtsanspruch auf Ganztag nicht gerecht – es fehlen 855 Millionen Euro

Die finanz- und bildungspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Albrecht Schütte MdL und Andreas Sturm MdL mit klarer Positionierung

Ab Schuljahr 2026/27 besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Dieser Anspruch kann abgedeckt werden durch schulgesetzlich verankerte Ganztagsschulen im Primarbereich oder durch flexible kommunale Betreuungsangebote.

Der Anspruch wurde vom Bund geschaffen, muss aber nun vor Ort umgesetzt werden. Neben den enormen Herausforderungen, qualifiziertes Personal zu finden, sind dafür erhebliche bauliche Maßnahmen notwendig. Aktuell können Schulträger in Baden-Württemberg Anträge auf die Bezuschussung von entsprechenden Maßnahmen einreichen. Die vom Bund für den Infrastrukturausbau zur Verfügung gestellten Mittel sind aber um ein Vielfaches überzeichnet. Bereits am ersten Antragstag besteht dem Vernehmen nach eine Deckungslücke von 855 Millionen Euro.

Der finanzpolitische Sprecher Dr. Albrecht Schütte: „Die zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes reichen nicht annährend aus, um die erforderlichen Investitionen für den Ganztagesausbau zu stemmen. Unsere Familien brauchen Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung. Der Anspruch auf Ganztagesbetreuung muss wie versprochen umgesetzt werden. Der Bund muss dafür schnellstens die erforderlichen Mittel in die Hand nehmen.“

Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Sturm: „Die Kommunen stehen in den Startlöchern, um zum Beispiel an den Grundschulen Schulmensen zu schaffen. Jetzt muss der Bund seinen Anteil bringen. Nur dann kann ein qualitativ passendes Angebot geschaffen werden.“

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