Zur heutigen Freigabe des Effizienzgesetzes zur Anhörung im Kabinett sagt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Tobias Vogt MdL:
„Mit dem Effizienzgesetz bekommt Bürokratie ein Verfallsdatum. Zum 1. Januar 2028 heben wir alle erfassten Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten auf. Das ist Staatsmodernisierung mit klarer CDU-Handschrift: Vertrauen statt Zettelwirtschaft, Machen statt Melden. Bislang blieb jede Pflicht bestehen, bis sie einzeln abgeschafft wurde. Jetzt kehren wir die Beweislast um: Wer eine Pflicht behalten will, muss begründen, warum sie unbedingt notwendig ist.
Das Kabinett hat den Entwurf heute zur Anhörung freigegeben. Das ist ein wichtiger Meilenstein – aber noch nicht das Ziel. Nach Anhörung und parlamentarischer Beratung muss die Landesregierung festlegen, welche Pflichten ausnahmsweise weitergelten sollen. Genau das wird der Härtetest: Die Ausnahme darf nicht durch die Hintertür wieder zur Regel werden. Wir als CDU-Landtagsfraktion werden sehr genau darauf achten, dass dieser mutige Befreiungsschlag nicht durch eine lange Ausnahmeliste kleinverwaltet wird.“
