Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Wahl- und Stimmrecht von betreuten Menschen mit Behinderung für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 vorgelegt. Danach sollen die Wahlrechtsausschlüsse von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, keine Anwendung finden. Die beiden kommunalpolitischen Sprecher der Fraktionen GRÜNE und CDU, Ute Leidig und Ulli Hockenberger erklären dazu: „Wir haben uns in der grün-schwarzen Koalition darauf verständigt, dass wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten, um die verfassungsrechtlichen Fragen in der Landesgesetzgebung berücksichtigen zu können. Denn es ist im Interesse dieser Gruppe von Menschen mit Behinderung, dass wir das Wahlrecht hier sicher und zweifelsfrei ausgestalten. Die Entscheidung aus Karlsruhe kam spät, aber das Signal ist klar: Die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig. Mit der Übergangsregelung wollen wir jetzt rechtzeitig eine pragmatische und gerechte Lösung für die anstehenden Kommunalwahlen auf den Weg bringen.“
Das Bundesverfassungsgericht am 29. Januar 2019 festgestellt, dass der entsprechende Passus im Bundeswahlgesetz verfassungswidrig ist. Die Übergangsregelung für die identischen Wahlrechtsausschlüsse im Landtags- und Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg soll gelten, bis die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neuregelung im Bundestagswahlrecht erfolgt ist.
Auch für Bürgermeisterwahlen sowie für Abstimmungen auf Gemeindeebene sollen die Wahl- und Stimmrechtsausschlüsse dieser Personen bis zur Neuregelung im Bundestagswahlrecht, die spätestens bis zur nächsten regulären Bundestagswahl im Herbst 2021 erfolgen muss, ausgesetzt werden.
Ulli Hockenberger ergänzt: „Für uns hat es oberste Priorität, dass unser Landesgesetz den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Ein alleiniges Streichen der derzeit noch geltenden Wahlrechtseinschränkungen würde dem nicht genügen. Unser Ziel war und ist es vielmehr, dass für alle Wahlen dieselben Teilnahmeregelungen gelten. Daher ist uns wichtig, dass der Bund nun ebenfalls zeitnah seine Rechtsgrundlagen anpasst. Vor dem Hintergrund des knappen Zeitfensters begrüße ich die jetzt im Interesse der davon betroffenen Menschen für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg gefundene Regelung.“