Am 08.02.2024 veranstaltete die CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg ein Fachgespräch und ein öffentliches Symposium zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. Unter großer Beteiligung zahlreicher Experten aus dem Gesundheitswesen, darunter der verschiedenen Leistungs- und Kostenträger der Notfallversorgung, nahm die Fraktion das Rettungsdienstwesen im Land in den Blick.
Gemeinsam mit Vertretern des Innenministeriums wurde eine offene und fruchtbare Diskussion zur Modernisierung der Notfallversorgung in Baden-Württemberg geführt, wobei die unterschiedlichen Beteiligten der Notfallversorgung ihre Anregungen nochmals vorbringen und ihre inhaltlichen Schwerpunkte betonen konnten. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Gehring MdL, erklärte hierzu: „In der Politik ist es wichtig, nicht nach dem Beschluss eines Gesetzes übereinander, sondern davor miteinander zu sprechen. Das macht gute Politik aus.“
Das Rettungsdienstgesetz erfährt mit der jetzt anstehenden Novellierung eine grundlegende Überarbeitung, wobei auch den veränderten Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und neuen technischen Entwicklungen Rechnung getragen wird. Themen waren u.a. die Planungsfrist, die Organisation des Rettungsdienstes im Rahmen der Selbstverwaltung und die Delegation heilkundlicher Maßnahmen an nicht-ärztliches Personal.
Durch die geplanten Neuerungen wird die gute Qualität der Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg gesichert und weiter gesteigert. Einigkeit bestand darin, dass es sich um einen sehr guten Gesetzesentwurf handelt. Dieser wird nach der Überarbeitung im Hinblick auf die Ergebnisse der Anhörung zeitnah ins parlamentarische Verfahren gehen.