Zum Änderungsantrag „Schließung weiterer Notfallpraxen im Land verhindern“ sagen der Vorsitzende des Arbeitskreises für Soziales, Gesundheit und Integration der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Teufel MdL, und der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Michael Preusch MdL:
Stefan Teufel: „Wir haben uns schon seit langem gegen die Vorgehensweise der Kassenärztlichen Vereinigung geäußert und mehrfach dazu positioniert. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg ist eine selbstverwaltende Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Entscheidungen zur Standortplanung der Notfallpraxen unterliegen nicht der direkten Weisung des Landesgesetzgebers oder der Landesregierung. Wer sich mit den Inhalten der Anträge befasst, versteht auch, was die Abstimmung wirklich bedeutet. Unser Ziel war und ist es, die Notfallversorgung für die Menschen im Land dauerhaft zu sichern – nicht Symbolpolitik zu betreiben.“
Dr. Michael Preusch: „Die CDU hat einen eigenen Antrag zur dieser Thematik erstellt, der darüber hinaus Maßnahmen und Lösungsansätze aufzeigt. Eine einfache Rücknahme der Schließungspläne ohne strukturelle Verbesserungen löst die bestehenden Herausforderungen nicht. Die CDU-Fraktion setzt sich stets für eine sichere und zukunftsfähige Notfallversorgung in Baden-Württemberg ein. Wir haben unseren eigenen Antrag eingebracht, der genau dieses Ziel verfolgt: eine nachhaltige Verbesserung der Erreichbarkeit, eine Stärkung der Telemedizin und des Fahrdienstes sowie klare, verlässliche Strukturen für die Notfallversorgung“.